Stellungnahme gegen potenzielles Rösrather Gewerbegebiet
Stellungnahme
zum Landschaftsplan, Änderungsvorschlag 5 (Brand, Hasbach)
24. August 2006
Mohr-Pechau-GbR (landwirtsch. Betrieb), Brand 9, 51603 Rösrath
VORWORT
In Rösrath-Brand sollen Grünlandflächen und Wälder westlich der A3 ihren Status als Landschaftsschutzgebiet verlieren. Die Flächen sollen für eine Sport- und Freizeitnutzung reserviert und nur noch als temporäres Landschaftsschutzgebiet geführt werden. Dies sieht der Änderungsvorschlag 5 (Brand, Hasbach) der Verwaltung der Stadt Rösrath zum Landschaftsplan Südkreis des Rheinisch-Bergischen-Kreises vor. Intern ist an die Anlage eines Golfplatzes gedacht. Als Bewirtschafterin betroffener Grünländer nimmt die Mohr-Pechau-GbR zu dem Änderungsvorschlag Stellung.
ÖKOLOGISCHE BEDEUTUNG DER GRÜNLANDFLÄCHEN
Bei den betroffenen Grünlandflächen handelt es sich um Wiesen und Weiden, die durchweg extensiv (ohne Mineraldünger und Pestizide) bewirtschaftet werden. Die Wiesen werden relativ spät (Juni) und nur zweimal im Jahr gemäht und mit organischem Dünger (Festmist) gedüngt. Die Weideflächen dienen als extensive Pferdeweide ohne Düngung, Entwässerung, Abschleppen, Walzen und Nachmähen. Diese Bewirtschaftungsdetails sind für das ökologische Verständnis der Flächen wichtig, garantieren sie doch die Entwicklung botanisch wie zoologisch arten- und individuenreicher Grünlandbestände. Die betroffenen Flächen stellen ökologisch nicht beliebiges Grünland dar, sondern eine besonders naturschutzgerechte Ausprägung, die heute im Bergischen Land selten geworden ist. Diese Ausprägung ist von den Bewirtschaftern bewusst angestrebt, um die Flächen als ökologische Ergänzung zum benachbarten NSG Wahner Heide und attraktiven Erholungsraum zu entwickeln (s.u.).
TEIL DER WAHNER HEIDE
Es kann nicht oft genug hervorgehoben werden: Das NSG Wahner Heide hat als Heide- und Moorlandschaft internationalen Rang, es ist important bird area und in weiten Teilen FFH-Gebiet.
Nun ist dieses NSG eingebettet in den größeren Landschaftsraum Wahner Heide. Zu Letzterem gehören die landwirtschaftlichen Flächen und Wälder im Raum Brand und Hasbach. Zwischen dem NSG im Kern und der umgebenden Landschaft gibt es vielfältige ökologische Beziehungen. Sie betreffen mobile Arten der Säugetiere, Vögel, Amphibien, Reptilien und Insekten ebenso wie Pflanzen und abiotische Faktoren (Klima, Hydrologie).
Das NSG Wahner Heide kann also weder ökologisch noch planerisch isoliert vom Landschaftsraum Wahner Heide betrachtet werden und umgekehrt.
Dies bedeutet, das eine ökologische Entwertung der Wahner Heide Randbereiche durch Bebauung oder Nutzungsintensivierung unmittelbar negative Rückwirkungen auf das NSG und FFH-Gebiet Wahner Heide hat.
Die Grünlandflächen südlich der Brander Straße sind Teil des Kompensationsprojektes Geisterbusch des Flughafens Köln/Bonn. Durch die Beweidung des Geisterbusches mit einer Rinder- und Ziegenherde werden seit nunmehr 10 Jahren Heideflächen im NSG Wahner Heide erfolgreich erhalten und gefördert. Eine Überplanung des Grünlandes hätte unmittelbar negativen Einfluss auf das Kompensationsprojekt (s.u.) und damit auch auf Kernbereiche des NSG Wahner Heide.
Ohnehin ist aus fachlicher Sicht die NSG Abgrenzung im Raum Brand/Hasbach nicht nachvollziehbar. Sie lässt Flächen mit aktuell hoher Naturschutzbedeutung (Pferdeweide Kammerbroich) unberücksichtigt und trägt dem Umstand nicht Rechnung, das der gesamte Landschaftsraum Wahner Heide eine ökologische Einheit darstellt.
PUFFERFUNKTION
Die extensiv genutzten Randbereiche der Wahner Heide stellen wichtige Pufferflächen dar. Sie halten negative Einflüsse der Siedlungs- und Verkehrsräume sowie landwirtschaftlicher Intensivflächen von den Kernbereichen der Wahner Heide fern. Hierzu zählen Schadstoff-, Lärm- und Nährstoffimmissionen, Kfz-Verkehr, Müll und streunende Hunde. Wenn ein NSG seiner „schützenden Hülle“, also seiner Pufferflächen beraubt wird, werden die Kernflächen zu Pufferflächen entwertet.
Es sei darauf hingewiesen, das dieser Prozess bereits an verschiedenen Stellen im Landschaftsraum Wahner Heide stattfindet (Flughafen Köln/Bonn, Altenrath, DLR, Gewerbegebiet Brand). Negative Veränderungen im Raum Brand, Hasbach wären somit nicht als Einzelfall zu bagatellisieren.
ERHOLUNGSRAUM
Der Ortsteil Brand ist für Rösrath das Tor zur Wahner Heide. Hier finden bereits verschiedene, der landschaftlichen und landwirtschaftlichen Situation angepasste Freizeitaktivitäten statt (spazieren gehen, Rad fahren, Reiten, Hundeauslauf). Insofern handelt es sich bereits um Flächen für eine Sport- und Freizeitnutzung.
ÖKONOMISCHER SCHADEN FÜR LANDWIRTSCHAFTLICHEN BETRIEB
Südlich der Brander Straße dienen die Grünlandflächen dem landwirtschaftlichen Betrieb Mohr-Pechau GbR als Wirtschaftsflächen und sind Teil des Kompensationsprojektes Geisterbusch. Hierbei erfüllen sie vier wichtige Funktionen: Heuproduktion, Aufnahme von Stalldung, Berechtigung für EU-Flächenprämien und Herbstweide.
Der Änderungsvorschlag betrifft rund 50% der Heuwiesen, die dem Betrieb insgesamt zur Verfügung stehen. Ein Verlust der Flächen würde bedeuten, das der Betrieb auf die Hälfte (!) seiner eigenen Heuproduktion verzichten müsste.
Darüber hinaus sind die Flächen wesentlicher Bestandteil der Nährstoffbilanz des landwirtschaftlichen Betriebes. Die geltende Düngeverordnung schreibt vor, das die Mohr-Pechau-GbR für den im Rinderstall anfallenden Dung ein Flächenäquivalent nachweisen muss. Es ist so bemessen, das hier der gesamte Dung ohne die Gefahr einer Überdüngung ausgebracht werden kann. Beim Wegfall der im Entwurf dargestellten Flächen könnte die Mohr-Pechau-GbR die Vorschriften der Düngeverordnung nicht mehr erfüllen, denn sie müsste auf 50% der geeigneten Flächen verzichten. Anders ausgedrückt würde der Betrieb auf der Hälfte seines Stalldungs sitzen bleiben.
Die Grünlandflächen dienen der Rinderherde der Mohr-Pechau-GbR als Herbstweide. Diese Möglichkeit spart Heu und verkürzt die Stallzeit, infolgedessen auch weniger Dung anfällt. Durch einen Verlust der Flächen würden sich die Probleme für den landwirtschaftlichen Betrieb potenzieren: Verknappung von Heu und Dungflächen bei gleichzeitig steigendem Heubedarf und wachsender Dungmenge durch eine Verlängerung der Stallperiode.
Schließlich liegen auf den Flächen EU-Prämienansprüche, auf die der landwirtschaftliche Betrieb nicht verzichten kann.
Ersatzflächen, um die oben beschriebenen Funktionsverluste auszugleichen, stehen hofnah nicht zur Verfügung. Dem betroffenen landwirtschaftlichen Betrieb würde ein enormer ökonomischer Schaden entstehen.
FUSS IN DIE TÜR
Fachleute aus dem Golfsport betrachten die anvisierten Flächen als denkbar ungeeignet für die Anlage eines Golfplatzes. Wesentlicher Nachteil ist, das sie viel zu klein sind. Liegt der Widmung des Geländes für die Sport- und Freizeitnutzung überhaupt kein schlüssiges Konzept zugrunde? Oder sollen die jetzt zur Debatte stehenden Flächen Türöffner für eine spätere Erweiterung einer Golfanlage sein? In diesem Fall wären die beschriebenen Folgen für Landschaft und Landwirtschaft noch gravierender. Oder will sich die Stadt Rösrath über die Festsetzung im Flächennutzungsplan hinaus mit einem vermeintlich „grünen“ Konzept und der Streichung des Landschaftsschutz-Status schlicht größeren Planungsspielraum in der Fläche verschaffen? Zur Zeit jedenfalls liegt das Landschaftsschutzgebiet wie ein Sperrriegel zwischen der Autobahn und der Gewerbeflächenvorhaltung des Flächennutzungsplanes.
SCHÄTZE HEBEN STATT ZERSTÖREN
Die beschriebenen direkten und indirekten Einflüsse auf den Landschaftraum Wahner Heide zeigen, das es hier aus Sicht des Naturschutzes keinen Spielraum für eine Nutzungsintensivierung gibt.
Wir brauchen um das Natur- und Kulturerbe Wahner Heide eine Diskussion, wie sie derzeit um den Kölner Dom als Weltkulturerbe geführt wird: Wollen wir die Wahner Heide wirklich als Naturschutzgebiet erhalten und entwickeln, oder betrachten wir sie als Bauerwartungsland und NSG mit Verfallsdatum. Diese grundsätzliche Entscheidung konkretisiert sich im vorliegenden Änderungsvorschlag 5 zum Landschaftsplan.
Ein Primat des Naturschutzes in der Wahner Heide schließt allerdings keineswegs eine Erschließung der Landschaft für die Erholungsnutzung aus. Im Gegenteil, die landschaftliche Schönheit und ökologische Vielfalt der Wahner Heide wird in ihrer Attraktivität für die Bevölkerung vielfach unterschätzt. Die große Nachfrage nach den jüngeren Publikationen über die Wahner Heide beleget dies.
In anderen Landschaften Nordrhein-Westfalens (z.B. Eifel, Senne, Niederrhein) werden hochkarätige Naturschutzgebiete bereits mit Erfolg als Standortfaktor entwickelt. Hier gilt der Grundsatz: Je wertvoller die Landschaft, desto besser lässt sie sich vermarkten. Es gibt also auch ein ökonomischen Interesse an der Intaktheit der Natur. Dieser Schatz sollte in der Wahner Heide endlich gehoben werden. Und Rösrath könnte dabei Pionier sein.





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