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Erholungssuchende, Mountainbiker und Hundebesitzer im Geisterbusch
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Landschaftsplan für Köln liegt offen
Vom 29.04.2004 bis zum 28.05.2004 können Bürger den aktuellen zweiten Entwurf eines Landschaftsplans Wahner Heide für das Stadtgebiet Köln einsehen und Einwendungen machen:
Raum 10 F 61, Stadthaus in Deutz
während der Öffnungszeiten
werktags ab 08:00 bis 12/16/18 Uhr
Die zwei wichtigsten Kritikpunkte aus Sicht des Naturschutzes hier in Kürze:
S. 12:
22 ha Naturschutzgebiet, das sog. Areal Nord zwischen ICE-Trasse und Flughafengelände, sollen nur unter dem Entwicklungsziel 4 geführt werden, d.h. sie werden nur so lange geschützt, bis der Flughafen sie bebauen möchte. Dies verstößt gegen EU-Recht, da diese Fläche EU-Schutzgebiet (FFH- und Vogelschutzgebiet) ist und dort nur eingegriffen werden darf, wenn nach Ansicht der EU-Kommission „zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses“ vorliegen. Dies war bisher nicht der Fall und ist nicht zu erwarten. V.a. wird das durch die Stadt Köln einfach ausgelassen. Abgesehen davon wäre die Bebauung der Fläche, sprich die Norderweiterung des Flughafens, ein nicht kompensierbarer Eingriff in das Naturschutzgebiet. Denn die andere Fläche auf dem Flughafengelände (Rhein-Sieg-Kreis), die sozusagen in einem Tauschverfahren anstelle des Areal Nord geschützt werden soll, existiert längst, auch als äußerst wertvolle Fläche, und ist bisher auch unter Naturschutz gestellt. Das heisst unter dem Strich bleibt ein herbes Defizit für den Naturschutz.
S. 26/27: Die Bürger dürfen nach diesem Landschaftsplanentwurf demnächst nur noch auf einem ausgedünnten Wegenetz spazieren gehen und Fahrrad fahren. Für Land-, Forstwirtschaft und Fischerei existieren solche Restriktionen nicht annähernd, obwohl diese Nutzungen die Landschaft mind. genauso schädigen können wie unangepasster Erholungsverkehr. So werden pauschal land- und forstwirtschaftliche Nutzungen als Nutzungen betitelt, die nicht an die Naturschutzverordnungen gebunden sind, soweit sie irgendeinem abgestimmten Konzept entsprechen. Nur ist dieses nicht benannte Konzept nicht Teil des Landschaftsplans, da kann alles Mögliche enthalten sein.
T.G.





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