Landschaftsplan des Rhein-Sieg-Kreises liegt offen
22.11.05: Noch bis zum 16.12.05 können alle Bürger den neuen Landschaftsplanentwurf für die Wahner Heide des Rhein-Sieg-Kreises im Kreishaus in Siegburg sowie in den Rathäusern Lohmars und Troisdorfs einsehen und Einwendungen vorbringen.
Der Rhein-Sieg-Kreis-Anteil umfasst in etwa die südliche Hälfte des Gebiets.
Wie schon der Vorentwurf des Vorjahres weist auch dieser Nachfolger, trotz punktueller Verbesserungen u.a. infolge von Anregungen der anerkannten Naturschutzvereine RBN und BUND, laut eben dieser Verbände erhebliche Schwächen hinsichtlich der Regelung der forstwirtschaftlichen Nutzung auf.
So ist, wie u.a. der sog. Festsetzungskarte B zu entnehmen ist, der Anteil der ausgewiesenen Waldreservate, also jener Wälder ohne forstwirtschaftliche Nutzung, an der Gesamtfläche erschreckend gering. Das gilt auch für die sogenannten Naturwälder, in welchen bis zu 90 Prozent des Bestands eingeschlagen werden dürfen. Der Begriff "Natur"-Wälder ist also reiner Etikettenschwindel.
Aber das ist immer noch besser als das, was für etwa zwei Drittel der Waldbereiche der Wahner Heide vorgesehen ist, nämlich gar keine vergleichbaren Einschränkungen. Nadelbäume sollen sogar das ganze jahr über, also ohne Schonfrist für Nester und Bruthöhlen, eingeschlagen werden dürfen (S. 32 des Erläuterungsberichts).
Die Verbände fordern, dass zumindest die gesetzlich geschützten Waldbiotope als Waldreservate dargestellt werden müssen. Dieser Mindestforderung wurde nicht annähernd entsprochen. Insofern muss leider festgestellt werden, dass der vorliegende Landschaftsplanentwurf nicht geeignet ist, den Schutzzielen in diesem FFH- und Vogelschutzgebiet gerecht zu werden.
Holger Sticht, Vorsitzender des Bündnis Wahner Heide: "Das Pilze sammeln wird verboten, Eingriffe der Förster in gesetzlich geschützte Waldbiotope aber nicht grundsätzlich. Das widerspricht allem Fachwissen und dem gesunden Menschenverstand, und ich weiß nicht genau, wie man diesen Landschaftsplan angesichts solchen Messens mit zweierlei Maß umsetzen will."
Ein zweiter entscheidender Schwachpunkt des Landschaftsplanentwurfes, der allerdings aus dem übergeordneten Gebietsentwicklungsplan übernommen wurde, ist die Aufhebung des Naturschutzgebietsstatus von 71 ha auf dem Flughafengelände. Hierbei handelt es sich um die wertvollsten Kernbereiche der Wahner Heide, die seit 1931 unter Naturschutz stehen, und die laut aller vorhandenen Gutachten, wie z.B. laut des von der damaligen Landesregierung und der Flughafen GmbH finanzierten Grünplan-Gutachtens (1994) ökologisch nicht ausgleichbar sind. Die Aufgabe des dauerhaften Schutzes dieser Flächen bedeutete einen entscheidenden Rückschritt in den Schutzbemühungen um die Wahner Heide.
S.G.





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