Kompensationsmaßnahmen in der Wahner Heide
Hintergründe und Fakten
Kompensationsmaßnahmen sind ökologische Ausgleichs- (am Ort des Eingriffs) oder Ersatzmaßnahmen (nicht an der Eingriffsstelle), die der Verursacher eines Eingriffes finanzieren muß, wenn der Eingriff nicht vermieden wurde. Und große Bauprojekte werden in den seltensten Fällen vermieden, da Naturgüter gesetzlich wirtschaftlichen Gütern oder deren Besitzern nicht gleichgestellt sind. So genießen die Heiden und Wälder der Wahner Heide keinen Bestandsschutz, im Gegensatz zum Flughafenbetrieb, der (ab 1959) halbillegal auf bestehendem Naturschutzgebiet (ab 1933) eingerichtet wurde.
Kompensationsmaßnahmen können grundsätzlich ein erfolgreiches und sinnvolles Mittel sein, um ökologische Entwicklungsmaßnahmen und damit den Erhalt von schönen und artenreichen Biotopen und Landschaftsteilen zu finanzieren. Gerade in der heutigen Zeit, in welcher beim Natur- und Umweltschutz zuerst gespart wird.
Im Falle der Wahner Heide ist ein Problem daraus erwachsen, weil man diese sinnvollen Möglichkeiten politisch instrumentalisieren wollte und nach wie vor will, ungefähr nach dem Motto: Der Flughafen kann so lange ausbauen, wie er will, so lange er ausgleicht.
So sorgten bisher die Verwaltungen dafür, dass der Flughafen ein Kompensationsmonopol in der Wahner Heide bekommt. D.h. anderen Interessenten wurde verweigert, in der Wahner Heide Kompensationsflächen zu belegen, obwohl dies fachlich sehr sinnvoll gewesen wäre.
Auf diese Weise aber kann sich die Flughafen GmbH wirkungsvoll als "Retter der Wahner Heide" verkaufen.
Könnte sie ja auch ungeahndet, wenn es denn den Tatsachen entsprechen würde.
Tatsächlich wird die Wahner Heide mit dem Modell "Eingriff - Ausgleich" immer kleiner. Und da diesem Modell keine wissenschaftlichen Kenntnisstände zugrunde gelegt werden, sondern nur das Interesse des Flughafens, würde die Wahner Heide so auch qualitativ immer ärmer.
Das Landschaftsökologische Gutachten für den Gesamtraum Wahner Heide und das Flughafengelände (Grünplan 1994), kurz Grünplan-Gutachten genannt, kam zu dem Schluß, dass Eingriffe in Bereiche südlich der Querwindbahn auf dem Flughafengelände ökologisch "nicht ausgleichbar" (S. 112) sind.
Gorissen bezeichnete eben diese Flächen in seiner gutachterlichen Stellungnahme (1997) als "nicht ersetzbar" für den Landschaftsraum. Und trotzdem wird dieses historische Zentrum der Landschaft, dass bis 1968 vollständig Naturschutzgebiet war bzw. auf 71 ha Fläche immer noch Naturschutzgebiet ist, von Flughafen und Verwaltungen (Bundesforstamt, Ämter der Stadt Köln und des Rhein-Sieg-Kreises, der Regierungspräsident) als Flughafenbauland verplant!!!
Wie muß nun das weitere Vorgehen in der Wahner Heide aussehen?
1) Alle Kompensationsmaßnahmen der Flughafen GmbH haben mittel- und langfristig nur Sinn und Nutzen, wenn eine Ausbaugrenze des Flughafens festgelegt wird, die sich ausschließlich nach naturschutzfachlichen Kriterien orientiert. Das klingt im ersten Moment wenig konsensfähig, entspricht aber zu hundert Prozent dem, was die damaligen EG-Mitglieder Mitte der Achziger auf europäischer Ebene für ihr Naturerbe beschlossen hatten: Die Meldung von FFH-Gebieten zum Aufbau eines europäischen Schutzgebietsnetzes orientiert sich ausschließlich nach fachlichen Kriterien. Nur sind sie bei der Meldung der Wahner Heide, und in vielen anderen Gebieten dieses Landes, vielfach missachtet worden. Deswegen steht der Bundesrepublik eine teure Klage der EU ins Haus.
Das Bündnis Wahner Heide hat die europäischen Behörden bei der Meldung der Wahner Heide maßgeblich unterstützt, und wird dies auch bei den Nachmeldungen und Klagen tun.
2) Das "Kompensationsmonopol" des Flughafens in der Wahner Heide muß fallen, damit erstens alle finanziellen Ressourcen zur Entwicklung der Landschaft genutzt werden können, und damit zweitens die Möglichkeit des Missbrauchs von Kompensationsmaßnahmen gemindert wird.
H. Sticht





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