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FFH-Biotoptyp: Binnendüne mit Frühlingspark Silbergrasflur
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Europäischer Schutz für die Wahner Heide
Die Karten des FHH- und Vogelschutzgebiet Wahner Heide
Als FFH (Flora-Fauna-Habitat)- und Vogelschutzgebiet ist die Wahner Heide integriert in das europaweite Schutzgebietsnetz „Natura 2000“. Sie stellte bisher ein sog. potentiell faktisches Flora-Fauna-Habitatgebiet dar. D.h. es war nicht als europäisches Schutzgebiet notifiziert (gemeldet) worden, doch es erfüllte die fachlichen Kriterien der europäischen Naturschutz-Richtlinie und war aufgrund dessen als solches an die EU zu melden.
Die Meldung ist im April 2001 mit langjähriger Verspätung geschehen, zumindest für solche Gebietsteile der Wahner Heide, die bereits unter Naturschutz standen und die nicht zum Flughafengelände zu zählen sind (FFH-Gebiet 2.866 ha, Vogelschutzgebiet 3.041 ha).
Die exakte Abgrenzung in Gestalt einer Karte finden Sie unter:
http://www.natura2000.munlv.nrw.de
In mehrfachen Beschwerden haben die anerkannten Naturschutzverbände bereits die EU-Kommission auf diese unvollständige Meldung bzw. fehlerhafte Auslegung der europäischen Naturschutz-Richtlinien hingewiesen. Es ist zu erwarten, dass das zukünftige Schutzgebiet noch um weitere Teilbereiche zu erweitern ist.
Die sog. Schattenliste der Naturschutzverbände, die alle meldepflichtigen Bereiche der Wahner Heide beinhaltet, finden Sie unter:
http://www.lb-naturschutz-nrw.de
Im Falle einer Notifizierung fällt die Wahner Heide unter das Schutzregime von Artikel 6 der FFH-Richtlinie, wonach Eingriffe in das Gebiet nur bei Nachweis von „zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses“ möglich sind. Im selben Artikel werden die Mitgliedsstaaten verpflichtet, „die nötigen Erhaltungsmaßnahmen“ festzulegen.
H. M. Sticht
Weitere Informationen zum Meldedefizit NRW`s erhalten Sie unter
http://www.bund-nrw.de/021115.htm





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